Abfallgebühren             

Gebühren für die Abfallentsorgung seit 01.01.2012

halbjährliche Gebühren:


                            Gefäßgröße

    Gebühren bei 
Eigenkompostierung

Gebühren ohne
 Eigenkompostierung


60 Liter

22,44  €

27,48 €

80 Liter

29,94 €

36,60 €

120 Liter

44,94 €

54,96 €

240 Liter

89,82 €

109,86 €

770 Liter

288,24 €

352,50 €

1100 Liter

411,72 €

503,58 €

Restmüllsack
(70 Liter)

2,60 €

je Sack

2,60 €

je Sack

Bei Fragen zu den Gebühren rufen Sie bitte unter folgender Telefonnummer an:
09602 / 79-3520

Restmüllgefäße

Im Landkreis sind folgende Restmüllbehältnisse zugelassen (l = Liter):

graue Müllnormtonnen mit 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 770 l und 1100 l Füllraum.

Sollten Sie sich eine neue Mülltonne kaufen wollen, kaufen Sie sich bitte eine eckige Tonne, aus Kunststoff mit Rädern, da nur diese der zukünftigen Norm entsprechen.

Pro Person muss mindestens eine Behälterkapazität von 6 l pro Woche zur Verfügung stehen, d. h. bei 14- tägiger Abholung können theoretisch bis zu 6 Personen eine 80 l- Tonne und bis zu 10 Personen eine 120 l- Tonne benutzen.

 

Restmüllsäcke

Zusätzlich zur Mülltonne können Restmüllsäcke des Landkreises benutzt werden:

a) in Einzelfällen zusätzlich zur Mülltonne

b) regelmäßig mit schriftlicher Genehmigung des Landratsamtes (anstelle einer Mülltonne), von Personen, die alleine ein Grundstück bewohnen.

Restmüllsäcke sind bei allen Gemeinde- und Stadtverwaltungen erhältlich.

 

Eigenkompostierung

Ein reduzierter Gebührensatz kann in Anspruch genommen werden, wenn auf einem Grundstück alle dort anfallenden kompostierbaren Reststoffe durch Eigenkompostierung einer Verwertung zugeführt werden.  Im Falle eines Verstoßes kann ein Bußgeld verhängt werden.