Bekanntmachung


Beim Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab können Vorschläge für die Verleihung des Umweltpreises eingereicht werden


Der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab vergibt für die beiden vergangenen Jahre 2010 und 2011 wieder einen Umweltpreis. Die Vergabe kann an einen, im Höchstfall an drei Preisträger erfolgen. Der Umweltpreis wird in Form einer Urkunde verliehen und ist mit insgesamt maximal 1.500 € dotiert.

Nach den Richtlinien für die Vergabe des Umweltpreises kommen als Preisträger Personen oder Personengruppen in Frage (also Einzelpersonen genauso wie Vereine, Gruppen und sonstige Organisationen), die sich in den Jahren 2010 und 2011 besondere Verdienste um Natur und Umwelt erworben haben. Mit dem Preis soll beispielhaftes Handeln auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes im Bereich des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab ausgezeichnet werden.

Einem Preisträger soll für die gleiche Leistung nur einmal der Umweltpreis verliehen werden.

Das Vorschlagsrecht steht jeder Person sowie jeder Personengruppe zu. Der Vorschlag ist schriftlich einzureichen und muß begründet werden, z.B. durch Fotos, Zeitungsberichte u.ä.

Vorschläge können bis spätestens 30. April 2012 beim Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab, Sg. 35, Postfach 1260, 92657 Neustadt a.d. Waldnaab eingereicht werden (Tel.-Nr. für evtl Rückfragen 09602/79-3500). Nach diesem Termin eingehende Vorschläge werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt.